TRGS 529 und Biogasadditive – Prüfen hilft Sparen
Mit Einführung der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe 529“ Anfang diesen Jahres haben sich für Betreiber von Biogasanlagen einige Neuregelungen ergeben. Neben Vorgaben im technischen Bereich wird der Umgang mit Zusatz- und Hilfsstoffen detailliert angesprochen. Bisher gab es im Umfeld der Biogasadditive nur eine geringe Regelungstiefe, so dass sich für Betreiber und Händler rechtliche Themen in gut überschaubarem Rahmen hielten. In der aktuellen Situation spart die rechtzeitige Berücksichtigung der für Spurenelementprodukte geltenden Bestimmungen oft Aufwand und Kosten.